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E-Rechnung in Deutschland: Was ändert sich 2025 und 2027 Die E-Rechnungspflicht in Deutschland erklärt

  • E Rechnung
  • 04 Feb, 2026
  • 4 Min. Lesezeit

Deutschland führt die E-Rechnungspflicht schrittweise ein. Seit dem 1. Januar 2025 muss jedes Unternehmen elektronische Rechnungen empfangen können. Ab dem 1. Januar 2027 müssen die meisten Unternehmen sie auch versenden.

Wenn Sie in oder mit Deutschland Geschäfte machen, sollten Sie Folgendes wissen.

Was ändert sich?

Das Wachstumschancengesetz führt die E-Rechnungspflicht für alle B2B-Transaktionen zwischen deutschen Unternehmen ein. Deutschland nutzt einen schrittweisen Ansatz:

Phase 1: Empfang (aktiv seit 1. Januar 2025)

Alle deutschen Unternehmen müssen elektronische Rechnungen empfangen und verarbeiten können. Diese Pflicht gilt bereits seit über einem Jahr. Wenn Ihnen ein Lieferant eine E-Rechnung sendet, dürfen Sie diese nicht ablehnen oder stattdessen eine PDF-Rechnung verlangen.

Phase 2: Versand (ab 1. Januar 2027)

Unternehmen mit einem Jahresumsatz über 800.000 € müssen E-Rechnungen für B2B-Transaktionen versenden. PDF-Rechnungen reichen für diese Unternehmen nicht mehr aus.

Phase 3: Vollständige Pflicht (ab 1. Januar 2028)

Alle Unternehmen, unabhängig von ihrer Größe, müssen E-Rechnungen für inländische B2B-Transaktionen versenden.

Der Zeitplan auf einen Blick

DatumWas passiert
1. Januar 2025Alle Unternehmen müssen E-Rechnungen empfangen können ✅ Aktiv
1. Januar 2027Unternehmen >800.000 € Umsatz müssen E-Rechnungen versenden
1. Januar 2028Alle Unternehmen müssen E-Rechnungen versenden
1. Juli 2030EU-weite grenzüberschreitende B2B-E-Rechnung (ViDA)

Welche Formate werden akzeptiert?

Deutschland akzeptiert jedes E-Rechnungsformat, das dem europäischen Standard EN 16931 entspricht. In der Praxis gibt es zwei Hauptformate:

  • XRechnung — Der deutsche nationale Standard, reines XML. Weit verbreitet für B2G (Business-to-Government) und zunehmend für B2B.
  • ZUGFeRD 2.x — Ein Hybridformat, das strukturiertes XML mit einem lesbaren PDF kombiniert. Der Empfänger erhält beides: ein PDF, das er lesen kann, und strukturierte Daten, die seine Software verarbeiten kann.

Beide Formate sind mit dem Peppol-Netzwerk kompatibel. UBL Buddy unterstützt sowohl XRechnung als auch ZUGFeRD-Rechnungen.

Wer ist betroffen?

Alle Unternehmen, die in Deutschland registriert sind und inländische B2B-Transaktionen durchführen:

  • Freiberufler und Einzelunternehmer
  • Kleinunternehmer — einschließlich derer, die die Kleinunternehmerregelung nutzen
  • GmbH, UG, AG, OHG, KG und andere Unternehmensformen
  • Deutsche Niederlassungen ausländischer Unternehmen

Noch nicht betroffen: B2C-Transaktionen und rein internationale Transaktionen (die ViDA-Verordnung der EU erweitert dies ab 2030 auf grenzüberschreitende B2B-Transaktionen innerhalb der EU).

Was müssen Sie tun?

Jetzt: E-Rechnungen empfangen

Die Empfangspflicht gilt seit Januar 2025. Sie sollten:

  1. Eine Möglichkeit haben, XML-Rechnungen zu öffnen. Wenn Ihnen ein Lieferant eine XRechnung oder ZUGFeRD-Rechnung sendet, müssen Sie diese lesen können. Mit UBL Buddy können Sie diese Dateien per Doppelklick öffnen — auf Mac, iPhone oder iPad.

  2. Ihre Buchhaltungssoftware prüfen. Stellen Sie sicher, dass sie E-Rechnungen importieren kann. Die großen deutschen Anbieter (DATEV, Lexware, sevDesk, Billomat, FastBill) unterstützen den E-Rechnungsimport bereits oder fügen ihn hinzu.

  3. E-Rechnungen nicht ablehnen. Sie sind gesetzlich verpflichtet, sie von Lieferanten zu akzeptieren.

Bis 2027 (oder 2028): E-Rechnungen versenden

Wenn Ihre Versandpflicht näher rückt:

  1. Stellen Sie sicher, dass Ihre Rechnungssoftware E-Rechnungen im XRechnung- oder ZUGFeRD 2.x-Format erstellt.
  2. Erwägen Sie eine Registrierung bei Peppol. Eine Peppol-ID erleichtert den Rechnungsaustausch mit Geschäftspartnern.
  3. Testen Sie mit Geschäftspartnern. Beginnen Sie vor der Frist mit dem Versand von E-Rechnungen, um eventuelle Probleme zu beheben.

Wie unterscheidet sich Deutschland von anderen Ländern?

LandAnsatzFormate
DeutschlandSchrittweise (2025/2027/2028)XRechnung, ZUGFeRD, beliebig EN 16931
BelgienEinheitliches Datum (Jan 2026)Nur Peppol BIS Billing 3.0
FrankreichSchrittweise (Sep 2026/2027)Factur-X, UBL, CII
ItalienBereits verpflichtend (2019)FatturaPA (SdI-System)

Häufig gestellte Fragen

Ich erhalte nur wenige Rechnungen. Muss ich trotzdem konform sein?

Ja. Die Empfangspflicht gilt für alle B2B-Unternehmen, unabhängig vom Rechnungsvolumen.

Kann ich weiterhin PDF-Rechnungen erhalten?

Während der Übergangszeit erhalten Sie möglicherweise noch PDFs von Unternehmen, die noch nicht umgestellt haben. Sie dürfen eine E-Rechnung jedoch nicht ablehnen, wenn ein Lieferant eine sendet.

Was ist der Unterschied zwischen XRechnung und ZUGFeRD?

XRechnung ist reines XML — nur strukturierte Daten. ZUGFeRD kombiniert XML-Daten mit einem PDF und bietet Ihnen sowohl eine lesbare als auch eine maschinenlesbare Version in einer Datei. Beide entsprechen EN 16931 und sind gleichermaßen gültig.

Müssen Kleinunternehmer konform sein?

Ja. Auch Unternehmen, die die Kleinunternehmerregelung nutzen, müssen sich daran halten. Es gibt keine Ausnahme aufgrund der Unternehmensgröße.

Was ist mit Rechnungen an/aus anderen EU-Ländern?

Derzeit gilt die deutsche Pflicht nur für inländische B2B-Transaktionen. Grenzüberschreitende Rechnungen folgen den Regeln des jeweiligen Landes. Die ViDA-Verordnung der EU harmonisiert dies ab Juli 2030.

Ich habe eine XML-Rechnung erhalten und kann sie nicht öffnen. Was soll ich tun?

Laden Sie UBL Buddy aus dem Mac App Store herunter (kostenlos). Doppelklicken Sie auf die XML-Datei, und Sie sehen eine übersichtliche, lesbare Rechnung. Funktioniert auf Mac, iPhone und iPad.

Tags:
  • Deutschland
  • E rechnung
  • Peppol
  • Xrechnung
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