E-Rechnung in Frankreich: Was sich 2026 und 2027 ändert Die französische Facturation électronique Pflicht erklärt
- E Rechnung
- 09 Apr, 2026
- 8 Min. Lesezeit
Frankreich führt ab dem 1. September 2026 die verpflichtende E-Rechnung ein. Ab diesem Datum müssen alle Unternehmen in der Lage sein, strukturierte E-Rechnungen zu empfangen. Das Versenden wird in Phasen nach Unternehmensgröße verpflichtend.
Wenn Sie in Frankreich tätig sind oder Geschäftsbeziehungen mit französischen Unternehmen haben, erfahren Sie hier, was Sie wissen müssen.
Was ändert sich?
Frankreich macht die B2B-E-Rechnung für alle inländischen Transaktionen zwischen mehrwertsteuerpflichtigen Unternehmen verpflichtend. Die Grundlage bilden das Loi de Finances 2024 (Artikel 91) und der Code Général des Impôts (Artikel 289 bis).
Die Einführung erfolgt in zwei Phasen:
Phase 1: 1. September 2026
- Alle Unternehmen — unabhängig von der Größe — müssen in der Lage sein, E-Rechnungen zu empfangen
- Grandes entreprises (Großunternehmen, ab 5.000 Beschäftigte) und ETI (mittelgroße Unternehmen) müssen E-Rechnungen versenden
- E-Reporting startet für GE und ETI
Phase 2: 1. September 2027
- PME (kleine und mittlere Unternehmen), TPE (Kleinstunternehmen) und Micro-entreprises müssen E-Rechnungen versenden
- E-Reporting startet für PME, TPE und Micro-entreprises
Ein Änderungsantrag auf erneute Verschiebung wurde am 11. April 2025 endgültig abgelehnt. Die französische Regierung hat mehrfach bestätigt: Es wird keine weiteren Verzögerungen geben.
Der Zeitplan auf einen Blick
| Datum | Was passiert |
|---|---|
| 1. September 2026 | Alle Unternehmen müssen E-Rechnungen empfangen können |
| 1. September 2026 | GE + ETI müssen E-Rechnungen versenden + E-Reporting |
| 1. September 2027 | PME, TPE und Micro-entreprises müssen E-Rechnungen versenden + E-Reporting |
| 1. Juli 2030 | EU-weite grenzüberschreitende B2B-E-Rechnung (ViDA) |
Wer ist betroffen?
Alle mehrwertsteuerpflichtigen Unternehmen mit Sitz in Frankreich. Die Staffelung basiert auf den französischen Unternehmensgrößenkategorien:
| Kategorie | Beschäftigte | Umsatz | Versand verpflichtend ab |
|---|---|---|---|
| Grandes entreprises (GE) | ab 5.000 | > 1,5 Mrd. EUR | Sep 2026 |
| ETI (mittlere Unternehmen) | < 5.000 | ≤ 1,5 Mrd. EUR | Sep 2026 |
| PME (KMU) | < 250 | ≤ 50 Mio. EUR | Sep 2027 |
| TPE (Kleinstunternehmen) | < 10 | ≤ 2 Mio. EUR | Sep 2027 |
| Micro-entreprises | < 10 | ≤ 2,5 Mio. EUR | Sep 2027 |
Wichtig: Selbst wenn Sie ein Kleinstunternehmen sind und erst ab September 2027 versenden müssen, müssen Sie bereits ab September 2026 E-Rechnungen empfangen können.
Das Plattformsystem: PA, PPF und Chorus Pro
Frankreich hat ein einzigartiges System mit zugelassenen Plattformen eingeführt, das häufig für Verwirrung sorgt — hier die Erklärungen:
Plateforme agréée (PA) — Pflicht
Früher „PDP” (Plateforme de Dématérialisation Partenaire) genannt. Das sind staatlich zugelassene Plattformen, die:
- E-Rechnungen zwischen Unternehmen austauschen
- Rechnungsdaten an die Steuerbehörde (DGFiP) weiterleiten
- E-Reporting-Daten verarbeiten
Jedes Unternehmen muss eine zugelassene Plattform wählen, um Rechnungen empfangen und versenden zu können. Stand Februar 2026 sind 137 Plattformen zugelassen.
PPF (Portail Public de Facturation) — nur Verzeichnis
Der Staat hatte ursprünglich eine kostenlose öffentliche Plattform für alle Unternehmen geplant. Dieser Plan wurde im November 2024 aufgegeben. Das PPF dient nun ausschließlich als:
- Annuaire (zentrales Verzeichnis): Ordnet jedem Unternehmen seine gewählte PA zu
- Datenkonzentrator: Empfängt Rechnungsdaten von den PAs und leitet sie an die Steuerbehörde weiter
Über das PPF können Sie keine Rechnungen senden oder empfangen.
Chorus Pro — nur für Behördentransaktionen
Chorus Pro ist die bestehende Plattform für die B2G-Rechnungsstellung (Rechnungen an öffentliche Auftraggeber). Sie ist nicht für B2B-Transaktionen zwischen privaten Unternehmen gedacht. Dies ist ein weit verbreitetes Missverständnis.
Welche Formate werden akzeptiert?
Frankreich akzeptiert drei Formate, die alle der europäischen Norm EN 16931 entsprechen:
| Format | Typ | Beschreibung |
|---|---|---|
| Factur-X | Hybrid (PDF + XML) | Deutsch-französischer Standard. Menschenlesbares PDF mit eingebetteten strukturierten XML-Daten. Besonders zugänglich für kleinere Unternehmen. |
| UBL 2.1 | Strukturiertes XML | Universal Business Language. Vollständig maschinenlesbar. Kompatibel mit dem Peppol-Netzwerk. |
| CII | Strukturiertes XML | UN/CEFACT-Standard. Vollständig maschinenlesbar. In der Praxis seltener. |
Factur-X ist in Frankreich das beliebteste Format, da es sowohl von Menschen als auch von Maschinen gelesen werden kann. UBL ist relevanter für den internationalen Austausch über Peppol.
E-Reporting: die zweite Pflicht
Zusätzlich zur E-Rechnung gibt es in Frankreich eine separate E-Reporting-Pflicht. Diese betrifft Transaktionen außerhalb des Anwendungsbereichs der inländischen B2B-E-Rechnung:
- B2C-Transaktionen (Verkäufe an Verbraucher) — nur tagesaggregierte Daten
- Internationale Transaktionen (Verkäufe an und Einkäufe von ausländischen Unternehmen)
- Zahlungsdaten für B2B-Rechnungen
Das E-Reporting folgt denselben gestaffelten Fristen wie die E-Rechnung (GE/ETI ab Sep 2026, PME/TPE/Micro ab Sep 2027).
Belgien und Deutschland haben keine separate E-Reporting-Pflicht — das ist eine französische Besonderheit.
Strafen bei Nichteinhaltung
| Verstoß | Bußgeld | Obergrenze |
|---|---|---|
| Keine E-Rechnung versendet | 15 EUR pro Rechnung | 15.000 EUR pro Jahr |
| E-Reporting-Daten nicht übermittelt | 250 EUR pro Übermittlung | 15.000 EUR pro Jahr |
| Keine Empfangsplattform (PA) gewählt | 500 EUR (nach Abmahnung) | Steigend |
Es gilt ein „Recht auf Irrtum” (droit à l’erreur): Kein Bußgeld für einen ersten Verstoß, der innerhalb von 30 Tagen behoben wird. Die Regierung hat für 2026-2027 einen „pädagogischen Ansatz” angekündigt.
Was müssen Sie tun?
1. Eine zugelassene Plattform wählen
Das ist der erste Schritt. Sie müssen eine zugelassene PA auswählen und Ihr Unternehmen im Annuaire registrieren. Stand Februar 2026 sind 375.000 von erwarteten 11 Millionen Unternehmen registriert — warten Sie nicht zu lange.
2. E-Rechnungen empfangen können
Ab September 2026 erhalten Sie XML- oder Factur-X-Dateien statt PDFs. Sie brauchen eine Möglichkeit, diese Rechnungen zu öffnen und zu lesen.
UBL Buddy macht das einfach: Öffnen Sie jede XML-Rechnung per Doppelklick auf Ihrem Mac, iPhone oder iPad. Sie sehen sofort alle Details — Lieferant, Beträge, Mehrwertsteuer, Zahlungsinformationen. Funktioniert offline, ohne Ihre Rechnungsdaten an einen Server zu senden.
3. Ihre Rechnungssoftware prüfen
Ihre Buchhaltungssoftware muss Rechnungen im Format Factur-X, UBL oder CII erstellen und sich mit einer zugelassenen Plattform verbinden können. Erkundigen Sie sich bei Ihrem Softwareanbieter.
Wie schneidet Frankreich im Vergleich zu anderen Ländern ab?
| Aspekt | Frankreich | Belgien | Deutschland |
|---|---|---|---|
| Startdatum | Sep 2026 (gestaffelt) | Jan 2026 (Big Bang) | Jan 2025 Empfang / 2027-2028 Versand |
| Einführung | Gestaffelt nach Unternehmensgröße | Alle Unternehmen gleichzeitig | Gestaffelt mit langer Übergangszeit |
| Formate | Factur-X, UBL, CII | Peppol BIS Billing only | XRechnung, ZUGFeRD |
| Plattform | Pflicht: zugelassene Plattformen (PA) + PPF | Peppol-Netzwerk | Keine staatliche Plattform |
| E-Reporting | Ja (B2C + international) | Nein | Nein |
| Strafen | 15 EUR/Rechnung, max. 15.000 EUR/Jahr | 200 EUR/fehlende Rechnung | Noch nicht definiert |
Frankreich hat das umfassendste System mit Echtzeit-Steuerberichterstattung über das PPF als Datenkonzentrator und der einzigartigen E-Reporting-Ebene.
Unsere vollständige E-Rechnung-Übersicht nach Ländern zeigt alle europäischen Fristen.
Häufig gestellte Fragen
Muss ich mich bei Chorus Pro registrieren?
Nein, es sei denn, Sie stellen Rechnungen an die französische öffentliche Verwaltung. Chorus Pro ist ausschließlich für B2G-Transaktionen. Für die B2B-Rechnungsstellung zwischen privaten Unternehmen benötigen Sie eine zugelassene Plattform (PA).
Ich bin Kleinstunternehmer. Wann muss ich die Pflicht erfüllen?
Sie müssen ab September 2026 in der Lage sein, E-Rechnungen zu empfangen. Das Versenden von E-Rechnungen wird erst ab September 2027 Pflicht. Beginnen Sie aber jetzt mit den Vorbereitungen — Sie werden immer mehr XML-Rechnungen erhalten.
Ist ein per E-Mail versendetes PDF noch gültig?
Nein, nicht als alleiniges Format für inländische B2B-Transaktionen. Sie müssen strukturierte E-Rechnungen (Factur-X, UBL oder CII) über eine zugelassene Plattform versenden. Ein PDF ist nur noch als Teil einer hybriden Factur-X-Rechnung gültig.
Was ist der Unterschied zwischen E-Invoicing und E-Reporting?
E-Invoicing betrifft den Austausch strukturierter Rechnungen für inländische B2B-Transaktionen. E-Reporting ist die Meldung von Transaktionsdaten an die Steuerbehörde für B2C-Verkäufe, internationale Transaktionen und Zahlungsdaten. Beide sind verpflichtend, decken aber unterschiedliche Transaktionsarten ab.
Welches Format sollte ich wählen?
- Factur-X — Am zugänglichsten. Kombiniert ein lesbares PDF mit strukturierten XML-Daten. Ideal für kleinere Unternehmen.
- UBL 2.1 — Vollständig strukturiert. Besser für automatische Verarbeitung und kompatibel mit dem internationalen Peppol-Netzwerk.
- CII — Technisch gültig, in der Praxis aber selten.
Ihre zugelassene Plattform und Ihre Buchhaltungssoftware bestimmen, welches Format am besten geeignet ist.
Ich habe eine XML-Rechnung erhalten und kann sie nicht öffnen. Was soll ich tun?
Laden Sie UBL Buddy aus dem Mac App Store herunter (kostenlos). Doppelklicken Sie auf die XML-Datei und Sie sehen eine übersichtliche, lesbare Rechnung. Funktioniert auf Mac, iPhone und iPad — keine Internetverbindung erforderlich. Siehe auch: XML-Rechnung auf dem Mac öffnen.
Was ist mit Rechnungen von ausländischen Lieferanten?
Das französische Mandat gilt nur für inländische B2B-Transaktionen. Rechnungen von Lieferanten aus anderen Ländern unterliegen den Regeln des jeweiligen Landes. Internationale Transaktionen fallen jedoch unter die E-Reporting-Pflicht. Ab Juli 2030 harmonisiert die EU-Verordnung ViDA dies für alle grenzüberschreitenden B2B-Transaktionen.
Ich bin ein ausländisches Unternehmen mit französischer USt-IdNr. Bin ich betroffen?
Nicht in Frankreich ansässige Steuerpflichtige (ausländische Unternehmen, die in Frankreich für die Mehrwertsteuer registriert sind) haben einen Aufschub bis September 2027 für die E-Reporting-Pflichten erhalten.
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